Auto-Concierge Göbel Autokauf und -verkauf in Ihrem Auftrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Manfred Göbel, Auto-Concierge Göbel (nachfolgend „wir“), und seinen Auftraggebern über Beratung, Vermittlung und Organisation rund um Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen.

1a. Vertragsschluss und Preise

(1) Unser Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail) ist bis zu dem darin genannten Datum, höchstens 14 Tage, bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen. Vor Ihrer Annahme erhalten Sie in Textform das Honorar beziehungsweise den Preis, den Leistungsumfang und die Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular.

(2) Alle Preise sind Endpreise in Euro.

(3) Eine Anfahrt bis 15 Kilometer (einfache Strecke, ab Alfter) ist im Preis der Fahrzeugprüfung enthalten. Für weitere Kilometer fällt ein Anfahrtszuschlag an, den wir Ihnen vor Vertragsschluss in Textform nennen. Für die Kaufvermittlung gilt § 4.

2. Unsere Leistungen

(1) Wir beraten, suchen, prüfen, verhandeln und organisieren im Auftrag des Kunden rund um Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen. Welche Leistung wir schulden, ergibt sich aus Ihrem Auftrag in Textform.

(2) Wir bieten an: a) Fahrzeugprüfung (kompakt oder umfassend) mit schriftlichem Bericht, siehe § 3; b) Fahrzeugsuche und Kaufvermittlung: Nachweis und Vermittlung von Kaufgelegenheiten, Besichtigung und Prüfung der Fahrzeuge vor Ort, Preisverhandlung, Abwicklung, siehe § 3a und § 4; c) Verkauf im Auftrag, siehe § 4b; d) auf Anfrage und gesondert vereinbart: Organisation von Werkstatt, Aufbereitung, Transport, Überführung, Zulassung und Anmeldung über Dritte.

(3) Wir handeln ausschließlich im Auftrag des Kunden und vermitteln. Wir kaufen und verkaufen keine Fahrzeuge auf eigene Rechnung. Eigenhandel bieten wir nicht an.

(4) Wir erbringen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzierungs- oder Versicherungsvermittlung. Verträge, die uns vorgelegt werden, sehen wir nur auf wirtschaftliche Auffälligkeiten durch.

(5) Technische Arbeiten wie Reparatur, Lackierung oder Karosseriearbeiten führen wir nicht selbst aus. Wir organisieren sie über Werkstätten, Autohäuser oder Aufbereiter, die den Auftrag in eigener Verantwortung ausführen. Der Vertrag über die technische Arbeit kommt zwischen Ihnen und dem ausführenden Betrieb zustande, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbaren.

3. Fahrzeugprüfung kompakt und umfassend

(1) Die Fahrzeugprüfung kompakt umfasst: eine Besichtigung des Fahrzeugs am vereinbarten Ort (Lack, Karosserie, Innenraum, Motorraum, Reifen), eine kurze Probefahrt, die wir durchführen, die Kontrolle von Fahrzeugschein, Serviceheft und Kilometerstand auf Auffälligkeiten, einen Bericht mit Fotos und einer Ampelbewertung sowie die Empfehlung kaufen, nachverhandeln oder Finger weg.

(2) Die Fahrzeugprüfung umfassend umfasst zusätzlich: eine lange Probefahrt von rund einer halben Stunde, den Abgleich von Serviceheft und Rückrufstatus mit den Herstellervorgaben, die Sichtprüfung von Unterboden, Radhäusern und Bremsen, soweit ohne Hebebühne einsehbar, eine Marktpreis-Einschätzung mit vergleichbaren Angeboten, eine schriftliche Verhandlungsempfehlung sowie einen ausführlichen Bericht mit Fotos, Mängelliste und Ampel.

(3) Die Prüfung ist ein Bericht auf Grundlage einer Sicht- und Funktionsprüfung. Sie ist kein Gutachten und ersetzt kein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Es erfolgt keine Demontage und keine Werkstatt-Diagnose. Die Marktpreis-Einschätzung ist keine Bewertung nach DAT- oder Schwacke-Verfahren.

(4) Mängel, die ohne Demontage oder Spezialgerät nicht erkennbar sind (verdeckte Mängel), sind nicht Gegenstand der Prüfung. Wir geben keine Zusicherung über Beschaffenheit, Unfallfreiheit, Laufleistung oder Wert des Fahrzeugs. Die Entscheidung über den Kauf trifft allein der Kunde. Die Haftung richtet sich nach § 7.

(5) Die Probefahrt setzt die Erlaubnis des Verkäufers voraus. Verweigert der Verkäufer Besichtigung oder Probefahrt, verkürzen wir den Umfang entsprechend oder verschieben den Termin kostenfrei. Sagt der Verkäufer den Termin ab, verschieben wir ihn kostenfrei. Sagen Sie den Termin ab, vereinbaren wir mit Ihnen einen neuen Termin; eine Berechnung erfolgt nur, wenn wir sie Ihnen vorab in Textform mitgeteilt haben.

(6) Preis. Die Preise „ab 79 €“ (kompakt) und „ab 165 €“ (umfassend) sind Endpreise je Fahrzeug und gelten für Fahrzeuge der Regelklasse (Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse) im Einsatzgebiet bis 15 Kilometer Anfahrt ab Alfter. Darüber fällt ein Anfahrtszuschlag an (§ 1a Abs. 3). Für Fahrzeuge außerhalb der Regelklasse (zum Beispiel Oberklasse, Transporter, Wohnmobil, Oldtimer, Elektro- und Hybridfahrzeuge) vereinbaren wir einen Aufpreis vor Auftragserteilung in Textform.

(7) Die Prüfung wird immer berechnet, auch wenn Sie das Fahrzeug nicht kaufen (§ 4 Abs. 3).

3a. Kaufvermittlung: Kaufvertrag direkt zwischen Kunde und Verkäufer, Unabhängigkeit

(1) Bei der Fahrzeugsuche und Kaufvermittlung weisen wir Ihnen geeignete Fahrzeuge nach, besichtigen sie, prüfen sie vor Ort, verhandeln im Rahmen unserer Vollmacht (§ 5a) mit dem Verkäufer und organisieren die Abwicklung. Wir dokumentieren jeden Fahrzeugvorschlag in Textform (bis zu drei Vorschläge je Auftrag).

(2) Den Kaufvertrag schließen allein Sie mit dem Verkäufer (Händler oder Privatperson). Wir werden nicht Vertragspartei, wir verkaufen Ihnen das Fahrzeug nicht und wir sind nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.

(3) Den Kaufpreis zahlen Sie unmittelbar an den Verkäufer, nicht an uns. Wir nehmen keine Gelder für den Kaufpreis entgegen.

(4) Gewährleistungs- und Garantieansprüche aus dem Kaufvertrag richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Bei einem Kauf von privat sind diese häufig ausgeschlossen oder beschränkt; bei einem Kauf von einem Händler gelten die gesetzlichen Rechte, soweit nicht zulässig abweichend vereinbart. Wir weisen Sie vor dem Kauf auf die Art des Verkäufers hin, soweit er uns bekannt ist.

(5) Unabhängigkeit. Wir erhalten für die Vermittlung nur das mit Ihnen vereinbarte Honorar. Wir erhalten weder Provision noch sonstige Vorteile von Händlern, Werkstätten, Partnerbetrieben oder Gutachtern; Zuwendungen geben wir an Sie weiter.

(6) Finanzierung, Leasing und Versicherung vermitteln wir nicht.

4. Honorar Kaufvermittlung

(1) Höhe. Das Honorar richtet sich nach der Preisklasse des Fahrzeugs (Kaufpreis laut Kaufvertrag). Es steht vor dem Auftrag in Textform fest. Wechselt das Fahrzeug durch die Verhandlung in eine niedrigere Preisklasse, sinkt das Honorar auf das der niedrigeren Klasse. Ein Wechsel in eine höhere Klasse erhöht das Honorar nicht. Ein höheres Honorar gilt nur, wenn Sie den Auftrag in Textform ändern und dem höheren Honorar zustimmen. Die Beträge nennen wir Ihnen im Angebot und in der Vermittlungsbestätigung.

(2) Annahmegrenze. Wir übernehmen die Vermittlung ab einem Fahrzeugpreis von 8.000 €. Für Fahrzeuge unter 8.000 € vermitteln wir nicht; hier bieten wir nur die Fahrzeugprüfung (§ 3) an.

(3) Prüfung. Die Fahrzeugprüfung nach § 3 ist unabhängig vom Ergebnis zu bezahlen, auch wenn Sie das Fahrzeug nicht kaufen, da der Bericht Ihnen als Entscheidungsgrundlage dient.

(4) Kaufvermittlung: Honorar nur bei Erfolg. Für die Fahrzeugsuche und Kaufvermittlung schulden Sie das Honorar nur im Erfolgsfall: wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein wirksamer Kaufvertrag über ein Fahrzeug zustande kommt und Sie das Fahrzeug tatsächlich übernommen haben (Kaufvertrag und Übergabe, derselbe Auslöser wie in § 4a Abs. 2). Kein Kauf, keine Kosten: Kommt bei der Vermittlung kein Kaufvertrag zustande oder wird das Fahrzeug nicht übergeben, entstehen Ihnen für die Vermittlung weder Honorar noch Aufwendungsersatz; das gilt für Suche, Besichtigungen, Fahrten und Verhandlung. Ausnahmen: Eine von Ihnen gesondert beauftragte Fahrzeugprüfung (Absatz 3) wird immer berechnet; ein Anfahrtszuschlag fällt nur an, wenn wir ihn Ihnen für die gesondert beauftragte Prüfung vorab in Textform genannt haben.

(5) Leistungsumfang des Honorars. Im Honorar enthalten sind: Suche und Vorauswahl, Besichtigungen, Prüfung der ausgewählten Fahrzeuge vor Ort, Preisverhandlung und Abwicklung. Nicht enthalten sind: Zulassung und Anmeldung, Überführung und Werkstattarbeiten; diese bieten wir auf Anfrage getrennt und gegen gesondertes Entgelt an.

(6) Nachweis und Umgehung. Wir dokumentieren jeden Fahrzeugvorschlag in Textform mit Datum; er gilt als Nachweis. Kommt innerhalb von sechs Monaten nach unserem Nachweis ein Kaufvertrag über das nachgewiesene Fahrzeug zustande, ob mit oder ohne unsere weitere Mitwirkung, bleibt der Honoraranspruch bestehen. Kannten Sie das Fahrzeug bereits vor unserem Nachweis, teilen Sie uns das innerhalb von fünf Werktagen nach dem Vorschlag in Textform mit; die Beweislast für die Vorkenntnis (zum Beispiel Inserat, Nachricht, Besichtigungstermin vor unserem Vorschlag) tragen Sie, die Beweislast für Nachweis und Datum unseres Vorschlags tragen wir. Den Abschluss eines Kaufvertrags über ein von uns nachgewiesenes Fahrzeug teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen mit. Eine Vertragsstrafe vereinbaren wir nicht.

(7) Preise. Alle Honorare sind Endpreise (§ 1a Abs. 2).

(8) Keine Doppeltätigkeit. Wir sind für Verkäufer oder Händler nicht gleichzeitig vermittelnd tätig. Unabhängigkeit siehe § 3a Abs. 5.

4a. Fälligkeit, Zahlung, Rückabwicklung

(1) Fahrzeugprüfung. Der Preis wird fällig mit Übergabe des Prüfberichts in Textform. Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

(2) Kaufvermittlung und Verkauf im Auftrag. Das Honorar wird fällig, wenn (a) der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer beziehungsweise Käufer wirksam zustande gekommen ist und (b) das Fahrzeug tatsächlich übergeben ist. Die Rechnung stellen wir nach diesem Zeitpunkt. Zahlungsfrist 14 Tage.

(3) Rückabwicklung. Wird der Kaufvertrag innerhalb von drei Monaten nach Übergabe rückabgewickelt (zum Beispiel durch Rücktritt oder Aufhebung), entfällt unser Honorar; bereits gezahltes Honorar erstatten wir.

(4) Zahlungsverzug nach den gesetzlichen Regeln.

4b. Verkauf im Auftrag

(1) Beim Verkauf im Auftrag vermitteln wir den Verkauf Ihres Fahrzeugs an einen Käufer. Den Kaufvertrag schließen allein Sie mit dem Käufer; wir sind nicht Vertragspartei und nehmen keinen Kaufpreis entgegen (§ 3a Abs. 2 und 3 gelten entsprechend).

(2) Das Honorar richtet sich nach derselben Staffel wie in § 4 und bemisst sich nach dem erzielten Verkaufspreis laut Kaufvertrag. Wir übernehmen den Auftrag ab einem Fahrzeugpreis von 8.000 €. Das Honorar steht vor dem Auftrag in Textform fest; die Beträge nennen wir im Angebot.

(3) Wir schulden und erhalten das Honorar nur bei erfolgreichem Verkauf, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen und das Fahrzeug an den Käufer übergeben ist. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen für die Vermittlung keine Kosten.

(4) Im Honorar enthalten sind: Marktwert-Einschätzung, Vermarktung, Kontakt mit Interessenten und Besichtigungen, Verhandlung und Abwicklung des Verkaufs. Nicht enthalten sind Zulassung und Abmeldung, Aufbereitung, Überführung und Werkstattarbeiten (auf Anfrage, getrennt).

(5) Fälligkeit, Rückabwicklung, Nachweis und Umgehung gelten wie in § 4 und § 4a entsprechend, wobei der Nachweis der Vermittlung eines Käufers entspricht.

(6) Textform für Auftrag, Honorar und Änderungen.

5. Entscheidung beim Kunden

Ein Fahrzeugkauf oder -verkauf kommt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform zustande. Wir informieren den Kunden nach jedem Schritt über den Stand.

5a. Vollmacht

(1) Für den jeweiligen Auftrag erteilen Sie uns Vollmacht, in Ihrem Namen Fahrzeuge zu besichtigen, mit Verkäufern oder Käufern Kontakt aufzunehmen, Informationen und Unterlagen einzuholen, Preisverhandlungen zu führen und Termine abzustimmen. Die Vollmacht gilt nur für diesen Auftrag.

(2) Ausdrücklich nicht umfasst sind: der Abschluss eines Kaufvertrags, die Zahlung von Kaufpreis oder Anzahlung, die Unterzeichnung von Verträgen in Ihrem Namen, die Entgegennahme von Fahrzeugpapieren und Schlüsseln ohne Ihre ausdrückliche Anweisung und jede Verfügung über Ihr Vermögen. Ein Kauf oder Verkauf kommt nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in Textform zustande (§ 5).

(3) Auf Ihren Wunsch und mit gesonderter Bestätigung können wir weitere Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Zulassung oder Abholung. Hierfür erteilen Sie uns eine gesonderte Vollmacht in Textform für den Einzelfall. Eine Vollmachtsurkunde legen wir auf Verlangen vor.

(4) Sie können die Vollmacht jederzeit in Textform widerrufen. Bereits wirksam abgeschlossene Rechtsgeschäfte bleiben unberührt.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen und Unterlagen richtig und vollständig bereit.

7. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für die Richtigkeit des Prüfberichts gilt § 3 Abs. 3 und 4: Wir haften für die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Prüfpunkte, nicht für Mängel, die bei der vereinbarten Prüfung nicht erkennbar waren.

(4) Vorbehaltlich Absatz 1 haften wir nicht für die Beschaffenheit des Fahrzeugs, für Aussagen des Verkäufers oder Käufers oder für die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer oder Käufer (§ 3a Abs. 2 und 4).

(5) Vorbehaltlich Absatz 1 haften wir für Werkstätten, Aufbereiter, Transporteure und andere Dritte, die wir für Sie beauftragen oder vermitteln, nur für deren sorgfältige Auswahl, sofern der Vertrag mit dem Dritten direkt mit Ihnen zustande kommt. Ihre Ansprüche gegen den Dritten bleiben unberührt.

(6) Probefahrt und Kundenfahrzeuge. Die Probefahrt führen wir durch, nicht der Kunde. Fahren wir ein zu prüfendes Fahrzeug oder Ihr Fahrzeug (Probefahrt, Überführung) oder stellen wir es ab, haften wir nach den gesetzlichen Regeln.

(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung (eine vollständige Musterbelehrung für alle unsere Verträge) und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Website unter „Widerrufsbelehrung“ und erhalten Sie nachweislich in Textform vor Ihrer Vertragserklärung mit unserem Angebot. Zusätzlich finden Sie auf der Website den Link „Vertrag widerrufen“, mit dem Sie Ihre Widerrufserklärung bequem per E-Mail senden können.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

(3) Beginn der Leistung in der Widerrufsfrist. Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, gilt für den Wertersatz die Widerrufsbelehrung. Haben wir die Leistung vollständig erbracht, nachdem Sie dem Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren, erlischt Ihr Widerrufsrecht. Verlangen, Zustimmung und Kenntnisbestätigung holen wir vor Leistungsbeginn in Textform ein (E-Mail oder Formular, archiviert).

(4) Fahrzeugsuche, Kaufvermittlung und Verkauf im Auftrag. Bei diesen Leistungen berechnen wir bei einem Widerruf keinen Wertersatz; ein Honorar schulden Sie nur im Erfolgsfall (§ 4 Abs. 4).

9. Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen vereinbaren wir in Textform; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(2) Kündigung. Beide Seiten können den Vertrag bis zum Zustandekommen des Kaufvertrags jederzeit in Textform kündigen. Bei der Kaufvermittlung bleibt unser Honoraranspruch für den Fall, dass innerhalb der Nachlaufzeit (§ 4 Abs. 6) ein Kauf aufgrund unseres Nachweises zustande kommt, unberührt. Bei der Fahrzeugprüfung schulden Sie nach Beginn der Prüfung den Preis für die bis dahin erbrachte Leistung.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entgegenstehen. Eine Gerichtsstandsklausel gegenüber Verbrauchern vereinbaren wir nicht.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(5) Kontakt: Manfred Göbel, Auto-Concierge Göbel, Am Domplatz 23, 53347 Alfter, Telefon 0151 67311676, E-Mail info@auto-concierge-goebel.de.

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